Unsere Dienstleistungen für Sie im Überblick

Der Energieausweis

Seit 2014 ist der Energieausweis ein Pflichtdokument bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden und muss spätestens ab der ersten Besichtigung vorliegen. 


Energieausweis nach Verbrauch oder nach Bedarf?

Welchen Energieausweis Sie benötigen, unterscheidet sich nicht nur nach der Art des Objektes, sondern auch nach der Art der Berechnung. Abhängig von diesen Informationen entscheidet sich, welche Informationen wir von Ihnen benötigen, und wie viel der Ausweis kostet.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Der "kleine" Energieausweis für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten. Wir benötigen zur Erstellung folgende Daten:  Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus und der Heizung.

Der bedarfsbasierte Energieausweis

Der "große" Energieausweis für unsanierte Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978 oder bei fehlenden Heizungsverbräuchen. Wir benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand).

Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan ist ein Instrument des EWärmeG in Baden-Württemberg und ist in erster Linie als Beratungsinstrument gedacht. Mit dem Sanierungsfahrplan sollen Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden Maßnahmen aufgezeigt bekommen, wie sie ihre Immobilie energieeffizient betreiben können. Zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes entsprechend der Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg wird im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung eine Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes erstellt. Aufbauend auf dieser Energieberatung werden dem Hausbesitzer dann mindestens zwei Alternativen vorgestellt, wie bei einer energetischen Sanierung vorgegangen werden kann. Dies kann im Rahmen eines weiteren Vor-Ort-Besuchs durch ein persönliches Beratungsgespräch oder auch telefonisch erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.

Ist der Sanierungsfahrplan Pflicht im EWärmeG?

Ja und Nein, denn der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist nur eine Teilpflicht, die das EWärmeG vorsieht und kann darauf angerechnet werden. Der Sanierungsfahrplan wird dann bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit 5 Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf nur noch 10 Prozent. Diese verbleibenden 10 Prozent können dann durch eine regenerative betriebene Heizung, ein BHKW, durch Dämmungsmaßnahmen oder den Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden.

Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es?

Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes sind für Gebäude in Baden-Württemberg Förderungen des Landes vorgesehen. Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude werden hingegen nicht gefördert.

Da der Sanierungsfahrplan auch entsprechend der Vorgaben der BAFA "Vor-Ort-Beratung" erfüllt werden kann, können auch hierüber BAFA-Förderungen in Anspruch genommen werden: Eigentümer erhalten so (zum Stand der Veröffentlichung dieses Artikels) einen maximalen Zuschuss zu den Kosten für einen Sanierungsfahrplan von maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

KFW Förderungen

Da sich die Förderungen der KFW Bank stetig ändern können, kann keine verbindliche Aussage zu einzelnen Maßnahmen getroffen werden. Anbei eine PDF Datei mit Stand 10/2017.

 

 

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Energieeffizient_Bauen_und_Sanieren_-_Zu
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